Ambulante psychiatrische Begleitung

Methode

Die Anmeldung für eine ambulante psychiatrische Begleitung erfolgt entweder durch die Menschen selbst, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, oder die zuständigen Ärzte, Angehörige und andere Fachdienste. Ich arbeite im Kanton Baselland, Basel-Stadt sowie angrenzenden Gemeinden des Kantons Solothurn.

Die Zusammenarbeit erfolgt immer mit einem Arzt, da für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse eine ärztliche Verordnung nötig ist. Ebenfalls wird mit anderen, in die Betreuung involvierten Personen, im Einverständnis mit dem Patienten, zusammengearbeitet, um eine möglichst umfassende Begleitung zu gewährleisten. Grundsätzlich unterstehe ich der Schweigepflicht und alle Leistungen erfolgen im Einverständnis mit dem Klienten. Der Klient erhält Informationsblätter und es wird eine Klientendokumentation geführt.

Das Erstgespräch findet entweder beim Klienten zu Hause oder an einem anderen vereinbarten Ort statt. Wenn immer möglich, findet das Abklärungsgespräch mit dem Verordner / Zuweiser statt.

Im Erstgespräch wird der Klient über die Möglichkeiten der Begleitung, sowie die Finanzierung aufgeklärt. Es erfolgt eine Bedarfsabklärung, dabei werden gemeinsam Ziele besprochen und mögliche Vorgehensweisen, die regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diese werden schriftlich festgehalten. Regelmässige Standortgespräche mit dem Zuweiser und/oder weiteren involvierten Personen tragen zu einer stabileren Betreuung bei, werden daher von mir thematisiert und empfohlen, wie auch bei Bedarf der Einbezug von Angehörigen in gemeinsamen Gesprächen.

Die Dauer der gesamten Begleitung ist unterschiedlich, je nach Bedarf, Zielsetzung und Verlauf. Die Terminintervalle und jeweilige Dauer werden individuell abgesprochen, ebenfalls weitere Vereinbarungen.

Angebot

Das Angebot richtet sich an Menschen mit einer psychischen Belastung oder psychiatrischen Erkrankung zur Unterstützung, ihren Alltag zu bewältigen, ihre Selbständigkeit zu erarbeiten und zu bewahren. Durch die Begleitung in der Auseinandersetzung mit der Krankheitsbewältigung werden vorhandene Ressourcen genutzt und gestärkt, es wird ein Selbstmanagement erarbeitet, was zu vermehrter Eigenverantwortung führt. Lebenspraktische Fertigkeiten werden gefördert und umgesetzt.

Um Krisensituationen vorzubeugen, werden auslösende Faktoren betrachtet und vorgängig an weiteren Bewältigungsmöglichkeiten gearbeitet, dazu gehört auch ein angepasstes Krisenmanagement.

Sozialer Isolation soll entgegengewirkt werden durch Auseinandersetzung und Förderung der Beziehungsgestaltung im sozialen Umfeld.

Zur Erarbeitung und Erhaltung einer Perspektive kann die Begleitung auch Beratung in Wohn-, Arbeits- und Freizeitfragen, sowie Unterstützung für geeignete Angebote beinhalten.

Kosten

Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten über die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen gemäss KVG 7, Art. 2, mit den üblichen Kosten für den Selbstbehalt. Die Tarife richten sich nach dem aktuellen Vertrag zwischen dem Schweizerischen Berufsverband für Krankenschwestern und Pfleger und der Santé Suisse. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und wird direkt der entsprechenden Krankenkasse zugestellt.

Zusätzlich werden dem Klienten Eigenkostenanteile in Rechnung gestellt gemäss den kantonalen Abkommen und Tarifen.

Der jeweiligen Wohngemeinde werden die Restkosten in Rechnung gestellt.


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